Lohnbetrug? Was tun?

Du hast ein Recht auf deinen Lohn, auch ohne Aufenthaltsgenehmigung!!

 

Es gibt Erfahrungen, die zeigen, daß es sich lohnt, nicht bezahlten Lohn beim Arbeitsgericht durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin einzuklagen, auch wenn du keinen Aufenthaltsstatus hast.

Dein Risiko ist dabei kalkulierbar. Du mußt zunächst nicht persönlich vor Gericht erscheinen wenn dich ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin vertritt. Es ist gut eine Beratungsstelle als Kontaktadresse anzugeben.

Nach den bisherigen Erfahrungen interessiert das Arbeitsgericht Berlin das Arbeitsverhältnis und die geleistete Arbeit, die nicht bezahlt wurde und nicht dein Aufenthaltsstatus.

Was die Kosten für den Anwalt/die Anwältin betrifft, gibt es für alle, die diese nicht selbst bezahlen können, grundsätzlich die Möglichkeit "Prozeßkostenhilfe" zu erhalten. Wird der Antrag bewilligt, werden die Anwaltskosten vom Staat übernommen. Unserer Erfahrung nach werden die Prozeßkostenanträge positiv entschieden.

Es gibt aber einiges, worauf du achten solltest, um deine Chancen zu erhöhen, dein Recht auf nichtausbezahlten Lohn vor Gericht einzuklagen:

Den ArbeitgeberInnen solltest du so wenig Informationen über dich wie möglich geben, damit sie dich damit nicht unter Druck setzen können. Gib z.B. nicht deine richtige Adresse an. Es ist schon öfter vorgekommen, daß ArbeitgeberInnen bei der Ausländerbehörde denunzieren um den Lohn nicht zahlen zu müssen.

Oft kann auch schon ein Brief von einer Beratungsstelle oder einem Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin, in dem der ausstehende Lohn angemahnt wird die ArbeitgeberInnen zur Bezahlung bewegen. Dein Recht auf Lohn vor Gericht durchzusetzen ist nicht immer erfolgreich. Trotzdem ist wichtig, den ArbeitgeberInnen, die deine schwierige Situation ausnutzen wollen und nicht bezahlen, aufzuzeigen, daß sie sich damit nicht unbeobachtet im rechtsfreien Raum befinden.

Es ist wichtig, daß Informationen über Arbeitgeber die geleistete Arbeit nicht bezahlen gesammelt und ausgetauscht werden. Es gibt Beratungsstellen, bei denen du deine Erfahrung weitergeben und dich über nötige Schritte informieren kannst. Steht eine Klage beim Arbeitsgericht an, wird dir hier ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin vermittelt.